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VwGH 23. 4. 1996, 95/05/0188 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/839ZfV 1997, 333

§ 2 Z 1 Nö BauO (Abstellanlage; zum Abstellen von Kfz bestimmte Räume oder freie Flächen)

§ 62 Abs 2 Nö BauO (Bauwerke, die nach Größe, Lage und Verwendungszweck erhöhten Anforderungen entsprechen müssen)

§ 87 Abs 4 Nö BauO (Abstellanlagen; Errichtung so, dass Gefährdung von Personen und Beschädigung von Sachen durch Gase und Dämpfe, Brand oder Explosion)

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