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Personalvertretung 27. 5. 1994, A 28-PVAK/94

JudikaturZfV 1997/40ZfV 1997, 431

§§ 1, 5 PersVGO

Personalvertretung 27.05.1994, A 28-PVAK/94

Im Falle mündlicher bzw telefonischer Einberufung einer Sitzung verlangt § 1 Abs 2 PersVGO die Bekanntgabe der TO nicht ausdrücklich. Dennoch haben die Mitgl auch in einem solchen Fall Anspruch darauf, die TO gleichzeitig mit der Einberufung zu erfahren.

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