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VfGH 26. 9. 1995, B 1863/94 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 6ZfV 1997/1171ZfV 1997, 415

Keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 26.09.1995, B 1863/94

Längere Verfahrensdauer durch gesetzlich zwingendes Zuwarten der Behörde auf Abschluss eines strafgerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt (s Berufliche Vertretungen und Freie Berufe).

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