§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, Fremde, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, Bedachtnahme auf § 19 )
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; intensive familiäre Bindung, gemeinsamer Haushalt mit österreichischem Ehegatten, gemeinsames Kind, gebotene Interessenabwägung, keine)