§ 12 WaffG (Verbot des Besitzes von Waffen und Munition; begründete Besorgnis einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Bedrohung eines Dritten mit dem Erschießen)
VwGH 09.05.1996, 96/20/0290
§ 12 WaffG (Verbot des Besitzes von Waffen und Munition; begründete Besorgnis einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Bedrohung eines Dritten mit dem Erschießen)
VwGH 09.05.1996, 96/20/0290