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VwGH 28. 3. 1996, 95/20/0053 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1106ZfV 1997, 398

§ 57 AVG (Mandatsbescheid, Vorstellung; Deutung eines Rechtsmittels als Berufung mit Konsequenz der Zurückweisung)

VwGH 28.03.1996, 95/20/0053

Damit ein RM als Vorstellung anzusehen ist, darf es nicht so abgefasst sein, dass aus allen seinen Einzelheiten nichts anderes als das Begehren nach einer BerufungsE durch die im Instanzenzug als übergeordnet angesehene Beh hervorgeht, insb wenn Begr und RM-Belehrung des B keinen Zweifel aufkommen lassen, dass es sich um einen MandatsB iSd § 57 AVG handelt. Es genügt nicht, dass mit dem RM die Überprüfung und Beseitigung des B angestrebt wird. Das erhobene RM begehrte nicht die Überprüfung durch die den MandatsB erlassende Beh, sondern vielmehr durch eine als zust erachtete BerufungsBeh (vgl dazu die in Hauer/Leukauf 4, österr VerwVerf, zu § 57 AVG angeführte hg Jud). Der Umstand, dass die Beh 1. Inst zunächst ein ErmittlungsVerf eingeleitet hat, vermochte die bel Beh bei der von ihr vorzunehmenden rechtl Beurteilung des vorgelegten RM nicht zu binden. Abw.

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