§ 45 Abs 1 VwGG (Wiederaufnahme bescheidmäßig abgeschlossener Verfahren; Zuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde; Unzuständigkeit des VwGH)
VwGH 20.12.1995, 95/08/0313
Gem § 45 Abs 1 VwGH hat der VwGH die WA eines durch Erk oder Beschluss abgeschlossenen Verf auf A unter best Voraussetzungen zu bew. Der A auf WA eines durch B abgeschlossenen Verf ist gem § 69 Abs 1 AVG bei der Beh einzubringen, die den B in 1. Instanz erlassen hat. Die E über die WA steht gem § 69 Abs 4 AVG der Beh zu, die den B in letzter Instanz erlassen hat. Dem VwGH fehlt daher eine Zuständigkeit zur WA des mit einem B des Landesarbeitsamtes abgeschlossenen Verf. Der vorliegende A war daher zurückzuw.