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VwGH 23. 4. 1996, 95/04/0026 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 1997/1000ZfV 1997, 378

§ 16 Abs 1 Z 3 IngG (Standesbezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzung; Nachweis eingehender und umfassender Kenntnisse durch Vorlage einer schriftlichen Arbeit; Zwischenbeurteilung durch BMwA, keine)

§ 16 Abs 1 Z 4 IngG (Standesbezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzung, erfolgreiche Ablegung einer fachlichen Prüfung vor Sachverständigen)

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