§ 8 ZDG (Zivildienst, Zuweisungsbescheid; vorliegender Befreiungsbescheid für ordentlichen Präsenzdienst, keine Auseinandersetzung mit Befreiungsgründen im Zuweisungsbescheid, notwendiger Befreiungsbescheid für Zivildienst)
VwGH 30.01.1996, 95/11/0407
Ein BefreiungsB nach dem WehrG hat im gegebenen Zusammenhang nur zur Folge, dass der Wehrpflichtige von der mit diesem Status verbundenen Verpflichtung zur Leistung von Präsenzdienst befreit ist. Dieser Status ist notwendige Voraussetzung nicht nur für die Erlassung eines derartigen B (auch unter dem Gesichtspunkt der sachl Zuständigkeit der WehrBeh), sondern auch für dessen weitere rechtl Wirkung. Diese endet näml mit dem Wegfall der Wehrpflicht und dem Eintritt der Zivildienstpflicht endgültig. Es bedarf daher, wenn ein von der Präsenzdienstleistung befreiter Wehrpflichtiger zivildienstpflichtig wird, eines BefreiungsB der ZivildienstBeh, um den nunmehr Zivildienstpflichtigen von der Verpflichtung zur Leistung von Zivildienst zu befreien.