§ 3 Z 2 Nö WFG (Einkommen; Einkünfte gem § 2 Abs 2 EStG und Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, vermindert um die Einkommensteuer; Auszahlung einer Abfertigung; Berücksichtigung mit einem Zwölftel in den der Auszahlung folgenden Monaten)
§ 3 Z 4 Nö WFG (Haushaltseinkommen; Summe der Einkommen des Förderungswerbers und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen)