§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; Einräumung durch eine unzuständige Behörde, Wirkung)
VwGH 27.02.1996, 96/05/0026
Abgesehen davon, dass kein ges Verbot besteht, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Beh vorgenommene Ermittlungen für das weitere, von der zuständigen Beh durchgeführte Verf nicht mehr herangezogen werden dürfen, dieses Ermittlungsergebnis allerdings der Beweiswürdigung der zur E berufenen zuständigen Beh unterliegt (VwSlg 10.228 A/1980, sowie 19.12.1995, 95/05/0226), hat die Bfin in ihrer Beschw auch nicht zu erkennen gegeben, zu welchem anderen Ergebnis die Beh gelangt wäre, wenn das Betriebstypengutachten nicht vom Bgm sondern vom Gd-Rat zur Kenntnis und Stellungnahme übermittelt worden wäre. Sie hat damit die Wesentlichkeit des behaupteten Verfahrensmangels nicht dargetan (Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 616) und nicht einmal in der Beschw behauptet, dass das Betriebstypengutachten, das ihr nachweisl zur Kenntnis gelangt ist, inhaltl unrichtig gewesen sei. Abw.