§ 8 AVG (Partei, subjektives Recht; Rechtsnachfolger im Eigentum; keine Parteistellung vor bücherlicher Durchführung des Eigentumserwerbs)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; Beschwerde des Rechtsnachfolgers einer Verfahrenspartei, der vor Rechtserwerb im eigenen Namen Berufung erhoben hat)