§ 71 AVG (Wiedereinsetzung, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, hier keines; mangelnde Sprachkenntnisse, Erkennen als behördliche Erledigung, Pflicht sich vom Inhalt Kenntnis zu verschaffen)
VwGH 25.01.1996, 95/19/1597
Der WE-A wird auf mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache gestützt.