§ 69 Abs 1 Z 1 AVG (Wiederaufnahme, Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis, andere gerichtlich strafbare Handlung oder sonstwie erschlichen)
§ 69 Abs 3 AVG (Amtswegige Wiederaufnahme, Gründe des Abs 1; Lenkerberechtigung, Bedenken gegen Vorliegen zugrundeliegender ausländischer Lenkerberechtigung, amtswegige Ermittlungen, keine qualifizierte Mitwirkungspflicht)