§ 62 Abs 4 AVG (amtswegige Berichtigung von Bescheiden, auf offenkundigem Versehen beruhende Unrichtigkeit; hier Überschreitung der Änderungsbefugnis durch Auswechslung des Namens des widerrechtlich beschäftigten Ausländers)
§ 28 Abs 1 AuslBG (Strafbestimmung)