§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung in der Sache; Sache; Richtigstellung eines fehlerhaften Ausspruches durch die Berufungsbehörde; Präzisierung eines verwaltungspolizeilichen Auftrags)
VwGH 27.02.1996, 94/05/0325
(S Abfallwirtschaft)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung in der Sache; Sache; Richtigstellung eines fehlerhaften Ausspruches durch die Berufungsbehörde; Präzisierung eines verwaltungspolizeilichen Auftrags)
VwGH 27.02.1996, 94/05/0325
(S Abfallwirtschaft)