§ 6 VStG (Notstand, Schuldausschließungsgrund; Abwehr wirtschaftlicher Nachteile nur bei Bedrohung der Lebensmöglichkeit selbst relevant)
§ 22 VStG (Kumulation; Ausnahme bei fortgesetztem Delikt; einzelne Baumaßnahmen bei konsensloser Bauführung)
§ 6 VStG (Notstand, Schuldausschließungsgrund; Abwehr wirtschaftlicher Nachteile nur bei Bedrohung der Lebensmöglichkeit selbst relevant)
§ 22 VStG (Kumulation; Ausnahme bei fortgesetztem Delikt; einzelne Baumaßnahmen bei konsensloser Bauführung)