§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten; Schätzung mangels Mitwirkung, Annahme günstiger Verhältnisse ausgehend von Position als Geschäftsführerin eines Unternehmens)
VwGH 23.02.1996, 95/02/0174