§ 31 Abs 2 VStG (Verjährungsfrist, Unterlassungsdelikt, Beginn der Frist, Zeitpunkt, ab dem Unterlassung beendet ist)
§ 82 Abs 1 Z 1 FrG (unbefugter Aufenthalt, nicht rechtzeitige Ausreise nach Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung; echtes Unterlassungsdelikt)