Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation, Rechtsverletzungsmöglichkeit; keine, Abschiebung in einen bestimmten Staat vor Entscheidung über die Unzulässigkeit der Abschiebung; keine Möglichkeit der Rückgängigmachung einer vollzogenen Abschiebung, keine Änderung der Rechtsstellung des Beschwerdeführers durch aufhebendes Erkenntnis)
§ 37 Abs 1 und Abs 2 FrG (Abschiebungsverbote)