§ 2 Krnt StrG 1991 (Öffentliche Straßen; ausdrückliche Widmung oder mindestens dreißigjährige Übung, allgemeine Benützung zum Verkehr mit dringendem Verkehrsbedürfnis; wenig begangener Weg zu Kirche, die auch durch andere, weniger steile Wege erschlossen)
VwGH 26.03.1996, 95/05/0229