§ 64a Abs 2 KFG (Nachschulung, schwerer Verstoß während Probezeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 20 - hier 35 - km/h; rechtskräftige Bestrafung, Bindungswirkung)
VwGH 22.02.1996, 96/11/0003
Die bel Beh ging bei der Anordnung der Nachschulung, gestützt auf die in Rechtskraft erwachsene Strafverfügung davon aus, dass der Bf mit einem näher bezeichneten PKW die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschritten habe.