§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Gewerbeausschlussgründe, Vorliegen „erforderlicher liquider Mittel“; Behauptete nicht unerhebliche Geldflüsse und eingerichtetes Treuhanddepot sowie finanzielle Gesundung, behördliche Ermittlungspflicht)
§ 45 Abs 2 AVG (Beweise, Allgemeine Grundsätze, freie Beweiswürdigung; ausreichendes Vorbringen, behördliche Ermittlungspflicht)