§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Verwaltungsübertretung, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung)
§ 370 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtlicher Geschäftsführer, strafrechtliche Verantwortlichkeit; Tätigkeiten die durch Gewerbeberechtigung nicht gedeckt sind, sachlicher Zusammenhang; Lieferung tiefgekühlter Halbfertig- und Fertiggerichte, Verabreichung in Gastgewerbebetrieb)