§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Antrag betreffend Abschiebung in russische Föderation, Abspruch hinsichtlich Abschiebung in Republik Ukraine und/oder Republik Rußland; Unzuständigkeit)
§ 66 Abs 4 ABG (Berufungsentscheidung; „Sache“, Spruch der Behörde erster Instanz)