Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv (Flüchtlingsbegriff; Teilnahme an Putschversuch; politische Verfolgung)
VwGH 18.05.1995, 95/19/0002
Die bel Beh hat im bek B das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft des Bf mit der Begründung verneint, „dass es sich bei der Teilnahme an einem Putschversuch um ein rein kriminelles Delikt handelt, aufgrund dessen man in jedem rechtsstaatlichen Land strafrechtlich verfolgt wird“. „Derartige Aktionen“ seien auch in Mitgliedstaaten der Genfer Konv mit Strafe bedroht, wobei die Strenge und Art der angedrohten Strafe nicht „maßgeblich“ sei.