§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes)
§ 10 Abs 1 Z 4 AufG (Sichtvermerksversagungsgrund, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit durch Aufenthalt des Fremden, Bedachtnahme auf private und familiäre Interessen des Fremden)