§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes, insbesondere ua eines nicht gesicherten Lebensunterhalt; nicht gesicherter Lebensunterhalt ist kein zusätzlicher, über den Sichtvermerksversagungsgrund hinausgehender Versagungstatbestand)
VwGH 09.11.1995, 95/18/0765