§ 11 Abs 1 FrG (Ungültigkeit eines Sichtvermerkes, nachträgliches Bekanntwerden bzw Eintreten von Sichtvermerksversagungsgründen)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagungsgründe, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Verstöße gegen AuslBG, LMG, GewO ua)