§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagungsgrund, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; nicht rechtskräftige Verurteilung, sondern Gesamtfehlverhalten des Fremden maßgeblich; bloß einmalige tätliche Auseinandersetzung mit Fahrscheinkontrollor)