§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft; ua Sicherung eines Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbots oder Ausweisung eines Fremden, alternative Verfahrenssicherung unbedenklich, solange keine der Maßnahmen auszuschließen)
VwGH 23.02.1996, 95/02/0524
(Ebenso: 95/02/0525, 23.02.1996)