§ 36 Abs 1 FrG (Abschiebung, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 67c AVG (Maßnahmenbeschwerde an den UVS; Abschiebung, keine Rechtsverletzung durch Zurückweisung nach inhaltlicher Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung)