§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, „ortsübliche Unterkunft“, vierköpfige Familie, 35 m2 Wohnnutzfläche, Begründungsmangel)
VwGH 21.03.1996, 94/18/0978
Die bel Beh ging davon aus, dass eine für Inländer ortsübl Unterkunft nicht vorliege, wenn für eine vierköpfige Familie eine Wohnnutzfläche von 35 m2 zur Verfügung stünde. Welche Erwägungen dieser Auslegung des unbestimmten G-Begriffes „ortsübl Unterkunft“ zugrundeliegen, kann der Begr des angef B jedoch nicht entnommen werden. Da es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt, hindert das Fehlen der Bekanntgabe der maßgebenden Erwägungen die Nachprüfung des B auf seine inhaltl Rechtmäßigkeit (VwGH 30.11.1995, 94/18/0896).