§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua Nichtvorhandensein einer ortsüblichen Unterkunft; unbestimmter Gesetzesbegriff, Auslegung durch Behörde, 10 m2 pro Person, Begründungspflicht)
VwGH 30.11.1995, 94/18/0896
Die bel Beh ging davon aus, dass eine für Inländer ortsübl Unterkunft nicht vorliege, wenn nicht jeder Person 10 m2 an Wohnnutzfläche zur Verfügung stünden. Welche Erwägungen dieser Auslegung des unbest G-Begriffes „ortsübliche Unterkunft“ zugrundeliegen, kann der Begr des angef B jedoch nicht entnommen werden. Da es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt, hindert das Fehlen der Bekanntgabe der maßgebenden Erwägungen die Nachprüfung des B auf seine inhaltl Rechtmäßigkeit (VwGH 17.05.1995, 95/21/0089, mwN). Aufhebung wegen VerfMängeln.