§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Nichtvorliegen der ortsüblichen Unterkunft, behaupteter „Mindestbedarf von 10 m2 Nutzfläche pro Person“, offenkundige Tatsache, keine; Begründungsmangel)
VwGH 28.03.1996, 94/18/0780
Die bel Beh legte ihrer Abw gem § 5 Abs 1 AufG die maßgebl Feststellung zugrunde, dass der Bf gemeinsam mit drei anderen Personen in einer Wohnung mit einer Nutzfläche von 28,98 m2 lebe. Ausgehend von einem „grundsätzl Mindestbedarf von 10 m2 Nutzfläche pro Person“ kam sie zu dem Ergebnis, dass eine für Inländer ortsübl Unterkunft nicht vorliege. Welche Erwägungen dieser Auslegung des unbestimmten G-Begriffes „ortsübl Unterkunft“ zugrundeliegen, kann der Begr des angef B jedoch nicht entnommen werden. Da es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt, hindert das Fehlen der Bekanntgabe der maßgebenden Erwägungen die Nachprüfung des B auf seine inhaltl Rechtmäßigkeit.