§ 36 Abs 2 FrG (Abschiebungsaufschub, Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit der Abschiebung, bestimmte, ein Jahr nicht übersteigende Zeit; Fristbeginn, Einlangen des Antrages bei Behörde)
Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation; ua Veränderung der Rechtsstellung des Beschwerdeführers; bereits abgelaufene Frist für Abschiebungsaufschub, Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses)