§ 17 Abs 2 Z 6 FrG (Ausweisung, Interesse der öffentlichen Ordnung, illegale Einreise und Betretung innerhalb eines Monates; keine Bedachtnahme auf § 19 FrG )
§ 6 AsylG 1991 (Einreise von Asylwerbern, keine Bestrafung wegen rechtswidriger Einreise bzw Aufenthaltes bei direkter Einreise aus Verfolgerstaat, Gestatten der formlosen Einreise)