§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten; Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der Aufgaben)
§ 92 Abs 1 Z 4 BDG (Entlassung; Zweck, Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, durch wiederholte Zugriffe auf fremdes Vermögen unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten gerechtfertigt)