§ 19 Abs 2 zweiter Satz Wr DienstO 1966 (Dienstpflichten; Verletzung, Untergrabung der Achtung und des Vertrauens)
§ 58 Wr DienstO 1966 (Entlassung)
§ 62 Abs 1 Wr DienstO 1966 (Verurteilung wegen gerichtlich strafbarer Handlung; hier wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Minderjährigen; bei Strafbemessung nur geringe Bedeutung der strafgerichtlichen Verurteilung, günstige Zukunftsprognose kann Vertrauensbruch nicht aufwiegen)