§ 30 Abs 4 Tir BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; aufgrund von Regelungen, die nicht nur dem öffentlichen Interesse dienen; demonstrative Aufzählung; Widmungsbestimmungen des Raumordnungsgesetzes; Recht auf Einhaltung der Widmung, soweit diese einen Immissionsschutz enthält)