§ 2 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Änderung der Widmung; Festsetzung einzelner Bebauungsgrundlagen, im Übrigen Weitergeltung der ursprünglichen Bewilligung)
VwGH 22.02.1996, 95/06/0178
Die beantragte Änderungsbew erfolgte unter Hinweis auf eine genau bezeichnete, angeschlossene Verhandlungsschrift mit dem Beifügen, „alle übrigen Bebauungsgrundlagen und Auflagen des Widmungsbewilligungsbescheides vom 3. 11. 1989 bleiben vollinhaltlich aufrecht“.