§ 76 Abs 10 Wr BauO (Wohngebiet und gemischtes Baugebiet; gekuppelte Bauweise und Gruppenbauweise; bebaute Fläche nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche)
§ 76 Abs 10 Wr BauO (Wohngebiet und gemischtes Baugebiet; gekuppelte Bauweise und Gruppenbauweise; bebaute Fläche nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche)