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VwGH 26. 3. 1996, 93/05/0236 (BAURECHT

JudikaturBAURECHTZfV 1997/527ZfV 1997, 207

§ 60 Abs 1 lit c Wr. BauO (Bewilligungspflicht; Änderung einer baulichen Anlage, wenn dadurch das äußere Ansehen geändert; Anbringen von Schilfmatten an Zaun; Bewilligungspflicht der Anlage, an der die Änderung erfolgt, erforderlich; mangelnde Feststellungen zur Eigenschaft des Zaunes als bauliche Anlage)

VwGH 26.03.1996, 93/05/0236

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