§ 54 Abs 7 Wr BauO (Gehsteig; Höchstausmaß der Breite des auf Kosten des Eigentümers herzustellenden Gehsteigs; Abstufung nach Bauklassen; Rückersatzanspruch des Eigentümers bezüglich diese Breite übersteigende Teile)
§ 54 Abs 10 Wr BauO (Gehsteig; Ansuchen um Bekanntgabe der Höhenlage, Breite und Bauart vor der Ausführung; Bestimmung der Breite nach dem Bebauungsplan und der nach Abs 13 über die Beschaffenheit von Gehsteigen erlassenen Verordnung)