§ 12a Abs 2 AuslBG (Bundeshöchstzahl, Überschreitung, Verordnungsermächtigung)
§ 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 (Bundeshöchstzahl, Überschreitung, gesamtwirtschaftliches Interesse an Beschäftigung im Hinblick auf besondere Qualifikation des Ausländers; Pflicht der Behörde, sich mit angebotenen Nachweisen auseinanderzusetzen)