§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, dringender Ersatz; behaupteter Bedarf nach Ersatzkraft, Feststellung der tatsächlichen Umstände, Verkürzung der Arbeitszeit, Identität des Arbeitsplatzes)
VwGH 08.02.1996, 95/09/0030
§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, dringender Ersatz; behaupteter Bedarf nach Ersatzkraft, Feststellung der tatsächlichen Umstände, Verkürzung der Arbeitszeit, Identität des Arbeitsplatzes)
VwGH 08.02.1996, 95/09/0030