§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung, Begriff; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der ausländischen Arbeitskräfte)
§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (Strafbestimmung, bewilligungslose Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte; Tatumschreibung, Art der Verantwortlichkeit kein die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung in Frage stellendes Sachverhaltselement)