§ 26 Abs 1 KJBG (Verzeichnis der Jugendlichen)
§ 26 Abs 1 AZG (Auskunftspflicht, Aufzeichnungen über Arbeitszeit und Entlohnung)
§ 45 Abs 2 AVG (Beweiswürdigung; Unterlassung der Mitwirkungspflicht, hier Nichtvorlage der Aufzeichnungen, Nichtbeantwortung der Fragen)