§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes; Annahme einer unbegründeten Ablehnung von Ersatzkräften, Begründungspflicht der Behörde)
§ 4b AuslBG (Prüfung der Arbeitsmarktlage)
§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes; Annahme einer unbegründeten Ablehnung von Ersatzkräften, Begründungspflicht der Behörde)
§ 4b AuslBG (Prüfung der Arbeitsmarktlage)