§ 38 Abs 2 2. Satz BDG 1979 (prov Beamter, Versetzung auch ohne wichtiges dienstl Interesse mögl)
BerK 17.12.1996 , GZ 112/7-BK/96
Der BW befand sich zum Zeitpunkt der angefochtenen Versetzung noch im prov Dienstverhältnis; demnach war gem § 38 Abs 2 2. Satz BDG eine Versetzung auch ohne Vorliegen eines wichtigen dienstl Interesses zulässig.